Für viele Berufstätige ist die eigene Arbeitskraft der wertvollste Besitz. Sie schafft und sichert den Lebensstandard – vorausgesetzt, sie bleibt bis zur wohlverdienten Altersrente erhalten. Ein vorzeitiger Verlust infolge Krankheit oder Unfall würde für die meisten Berufstätigen ein existenzbedrohendes Risiko darstellen.
Da auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird und selbst dann noch finanziell unzureichend ist, weisen Versicherungsgesellschaften und Verbraucherschützer unisono auf die Wichtigkeit einer privaten Vorsorge hin.
Den umfassendsten Schutz hierzu bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese kann als selbstständige Versicherung (SBU) oder als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer kleinen Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Versicherungsvertreter bieten den BU-Schutz zwar gelegentlich auch als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung an. Von dieser Kombination raten jedoch Verbraucherschutzverbände dringendst ab.
Leider sind Berufsunfähigkeitsversicherungen wegen des umfassenden Versicherungsschutzes nicht gerade preiswert. Allerdings sind die preiswerteren Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Dread-Disease- oder Unfallversicherungen keine wirklichen Alternativen, da diese Versicherungen auch nur sehr eingeschränkten Versicherungsschutz bieten und die Hauptursachen von Berufsunfähigkeit (psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett-/Muskelsystems) zum großen Teil nicht mitversichert sind.
Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit guten Versicherungsbedingungen wichtig und sie sollte möglichst zeitig abgeschlossen werden. Als junger Mensch hat man naturgemäß die wenigsten Vorerkrankungen. Haben sich mit zunehmendem Alter erst einmal gesundheitliche Beschwerden eingestellt, wird es immer schwieriger, eine BU-Versicherung ohne Risikozuschläge oder Ausschlüsse zu bekommen.
Der Versicherungsbeitrag ist im Wesentlichen abhängig vom ausgeübten Beruf, dem Alter der zu versichernden Person bei Versicherungsbeginn, der gewünschten BU-Rentenhöhe und der beantragten Versicherungs- und Leistungsdauer. Oftmals werden darüber hinaus auch der Anteil an Bürotätigkeit, erworbene Qualifikationen, eventuelle Personalverantwortung und manchmal sogar das Rauchverhalten und der Familienstand berücksichtigt. Im Internet findet man einzelne Online-Vergleiche, die einen guten Überblick über die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften bieten. Diese zeigen, dass sich die Beiträge teilweise extrem unterscheiden und ein hoher Beitrag keineswegs eine Garantie für gute Versicherungsbedingungen ist.
Die folgenden Punkte sollten immer durch die Versicherungsbedingungen erfüllt sein
- Verzicht des Versicherers auf abstrakte Verweisung in Erst- und Nachprüfung
- Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
- Rückwirkende Leistungen nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit
- Rückwirkende Leistungen bei verspäteter Meldung
- Verzicht auf Kündigung bzw. Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
- weltweiter Versicherungsschutz
- Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
- keine abweichenden Regeln bei längerem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. wegen Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit)
Darüber hinaus können für bestimmte Berufsgruppen weitere Leistungsverbesserungen wichtig sein; z.B. für Ärzte die Infektionsklausel, für Selbstständige der Verzicht auf Prüfung einer möglichen Umorganisation, für Studenten der vollwertige BU-Schutz auch während der Studienzeit.
Deshalb sollte man auch nicht blind pauschalen Test vertrauen. Besser ist es, sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung umfassend informieren und stets mehrere Meinungen einholen. Sie können hierzu verschiedene Online-Portale sowie Fachzeitschriften nutzen oder sich von mehreren Versicherungsvertretern bzw. -maklern beraten lassen.
Wer für sich den optimalen Tarif gefunden hat, sollte den Antrag in Ruhe stellen, denn hier werden mehrere Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernde Person gestellt. Diese sind zwar meist zeitlich auf die letzten 5 bzw. 10 Jahre befristet. Aber wer kann sich schon „auf die Schnelle“ an jede ärztliche Beratung, Untersuchung oder Behandlung der letzten 5 Jahre erinnern? Überprüfen Sie deshalb Ihre Antworten möglichst noch mit Ihrem Arzt anhand der Patientenakte. Sie verringern damit die Gefahr, eine Frage falsch oder unvollständig beantwortet zu haben.
Verschweigen Sie innerhalb der gefragten Zeiträume keine Erkrankungen – auch wenn Ihnen diese völlig unbedeutend erscheinen. Überlassen Sie der Versicherungsgesellschaft die Entscheidung, ob diese Vorerkrankungen risikorelevant sind. Falsche oder unvollständige Angaben stellen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar und können noch viele Jahre später zum Verlust des Versicherungsschutzes oder gerichtlichen Auseinandersetzungen im Versicherungsfall führen.